Inhalt
Die Organe
Kammerversammlung
Die Kammerversammlung ist oberstes Organ der Steuerberaterkammer, das sich aus allen Mitglieder zusammensetzt
Diese Mitgliederversammlung wird einmal jährlich einberufen.
Sie ist zuständig für die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Haushaltsplans sowie für die Festsetzung von Beiträgen und Gebühren. Sie wählt den Kammervorstand und das Kammerpräsidium.
Vorstand und Präsidium
Der Kammervorstand wird von der Kammerversammlung für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Der Vorstand leitet die Kammer. An seiner Spitze steht der Präsident, der die Kammer gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Der Vorstand vertritt die Kammer und führt ihre Geschäfte. Der Vorstand ist für die Aufgaben der Kammer zuständig, soweit diese nicht einem anderen Organ übertragen sind. Auch besteht die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben an einzelne Mitglieder des Vorstandes zu übertragen. Dem Vorstand als Gremium steht das Aufsichtsrecht gegenüber den Kammermitgliedern, insbesondere das Rügerecht, zu. Die Mitglieder des Vorstandes üben ein Ehrenamt aus.
Das Präsidium wird von der Kammerversammlung für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. An ihrer Spitze steht der Präsident, der als Vorsitzender des Vorstandes die Kammer gerichtlich und außergerichtlich vertritt.
Das Präsidium als Teil des Vorstandes ist insbesondere für die Überwachung und Verwendung der Haushaltsmittel, Entwurf des Jahresabschlusses zur Vorlage an den Vorstand sowie grundsätzliche Personalfragen zuständig.