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Antrag auf Eignungsprüfung
Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die in den entsprechenden Staaten zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt sind, können eine sogenannte Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 € fällig (§39 Abs. 1 StBerG).
Online-Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen
Wir bitten darum, den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung online einzureichen: https://stbk-antragsportal.de/eignungspruefung-zur-anerkennung-der-berufsqualifikation-als-steuerberater-in
Alternativ: Antrag mit PDF-Datei stellen
Alternativ können Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung mit folgendem Antragsformular bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen stellen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die auf dem Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse.