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Antrag auf verbindliche Auskunft

Kann ich zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden?

Auf Antrag erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, zur Eignungsprüfung oder für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (§ 38a StBerG).

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 38a StBerG wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 € fällig (§ 39 Abs. 1 StBerG).

Online-Antrag auf verbindliche Auskunft stellen

Wir bitten darum, den Antrag auf verbindliche Auskunft online hier einzureichen: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/1023?c=bc 

Bitte beachten Sie nach dem Öffnen des Links die Zahlungshinweise.

Alternativ: Antrag mit PDF-Datei stellen

Alternativ können Sie Ihren Antrag auf verbindliche Auskunft mit folgendem PDF-Antragsformular bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen stellen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an die auf dem Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse.

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