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„Landwirtschaftliche Buchstelle“
Zusatz zur Berufsbezeichnung beantragen
Nach §44 StBerG kann Steuerberatern und Steuerberaterinnen, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachweisen, auf Antrag die Berechtigung verliehen werden, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen.
Die Verleihung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seine/ihre berufliche Niederlassung hat.
Antrag online stellen
Wir bitten darum, den Antrag online hier einzureichen: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/962?c=bc
Bitte beachten Sie nach dem Öffnen des Links die Zahlungshinweise.
Alternativ können Sie Ihren Antrag auch mit dem weiter unten verfügbaren PDF-Antragsformular bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen stellen.