Seitenbereiche
Inhalt

„Landwirtschaftliche Buchstelle“

Zusatz zur Berufsbezeichnung beantragen

Nach §44 StBerG kann Steuerberatern und Steuerberaterinnen, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachweisen, auf Antrag die Berechtigung verliehen werden, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen.

Die Verleihung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seine/ihre berufliche Niederlassung hat.

Antrag online stellen

Wir bitten darum, den Antrag online hier einzureichen: https://stbk-antragsportal.de/berechtigung-zur-fuehrung-des-zusatzes-landwirtschaftliche-buchstelle-zur-berufsbezeichnung

Alternativ können Sie Ihren Antrag auch mit dem weiter unten verfügbaren PDF-Antragsformular bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen stellen. 

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.