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Anerkennung nach BQFG

Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses

Seit dem 1. April 2012 haben Sie die Möglichkeit, Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit zu einem Ausbildungsberuf in Deutschland überprüfen zu lassen. Sollten Sie eine Gleichwertigkeitsüberprüfung zum Referenzberuf „Steuerfachangestellte/r“ wünschen, sind Sie hier richtig.

Wir möchten Sie bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass eine vollständige Gleichwertigkeit zum Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ nur in den seltensten Fällen möglich sein wird.

Auf Grund der erforderlichen Rechtskenntnisse im deutschen Steuer- und Zivilrecht wird in den meisten Fällen lediglich eine Teilgleichwertigkeit festgestellt werden können. Wir beraten Sie jedoch gerne vor Beginn des kostenpflichtigen Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens, ob in Ihrem Fall ein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung mit dem Referenzberuf „Steuerfachangestellte/-r“ oder ggf. mit einem anderen Referenzberuf im kaufmännischen Bereich (IHK) in Betracht kommt.

Warum müssen Sie Ihren Antrag in Niedersachsen stellen?

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ermöglicht eine Bündelung der Zuständigkeit für Gleichwertigkeitsüberprüfungen auf eine zentrale Stelle.

Insoweit übernimmt die Steuerberaterkammer Niedersachsen die durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation von einigen Regionalkammern.

Ob auch die Zuständigkeit für Ihren Kammerbezirk übertragen wurde, erfragen Sie bitte telefonisch in unserer Geschäftsstelle.

Antragsunterlagen

Die zur Gleichwertigkeitsprüfung erforderlichen Unterlagen sind in deutscher Übersetzung und als beglaubigte Kopie vorzulegen.

Das Antragsverfahren ist kostenpflichtig. Sollten Sie arbeitssuchend gemeldet sein oder Sozialleistungen beziehen, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen durch staatliche Stellen übernommen werden.

Da mit Einreichung der Antragsunterlagen die Gebührenpflicht begründet wird, möchten wir Sie bitten, keinen Antrag ohne vorherige Beratung einzureichen!

Gerne können Sie sich im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail an die Steuerberaterkammer Niedersachsen wenden.

Ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort bieten Ihnen die IQ-Beratungsstellen. Ihren regionalen Ansprechpartner/in finden Sie hier.

Online-Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen

Hier können Sie den Antrag online einreichen: https://stbk-antragsportal.de/auslaendische-berufsqualifikation-gleichwertigkeitsfeststellung

Alternativ: Antrag mit PDF-Datei stellen

Alternativ können Sie Ihren Antrag auf verbindliche Auskunft mit folgendem PDF-Antragsformular bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen stellen.

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