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Steuerberaterplattform

Die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach

Seit dem 1.1.2023 ist die Steuerberaterplattform an den Start gegangen und mit ihr als erste Ausbaustufe das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt.

Hier finden Sie die Website der Steuerberaterplattform:  https://steuerberaterplattform-bstbk.de/ 

In dieser YouTube-Playlist der Bundessteuerberaterkammer finden Sie weitere Informationen zu Steuerberaterplattform und beSt.

Anerkannte digitale Berufsträger-Identität

Das zentrale Element der Steuerberaterplattform, auf dem alle Ausbaustufen und zukünftigen Anwendungsfälle aufbauen, ist die anerkannte digitale Berufsträger-Identität. Diese ist an ein Nachrichten-Postfach, das beSt, geknüpft, welches wiederum den gesetzlichen Anforderungen im EGVP-Nachrichtenverkehr genügt. EGVP steht für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Damit wird es dem Berufsstand u. a. ermöglicht, zukünftig auch an den OZG-Diensten teilzunehmen. Die digitale Identität des Steuerberaters bzw. der Steuerberaterin wird mit Umsetzung des beSt direkt mit seiner/ihrer Berufsträgereigenschaft verknüpft.

Anschlussfähige Architektur

Die Steuerberaterplattform bietet dem Berufsstand demnach einen digitalen Raum, in dem er durch ein hochsicheres Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren mit einer digitalen Identität auftreten kann. Die Steuerberaterplattform bildet somit die Architektur für das Andocken an andere digitale Ökosysteme, wie zum Beispiel ab dem 1.1.2023 an die der Finanzgerichte. Der weitere Ausbau der Steuerberaterplattform erfolgt schrittweise: In diesen kommenden Ausbaustufen soll die Steuerberaterplattform für weitere Anwendungen einen sicheren Raum darstellen, in dem durch die digitale Identität der Steuerberaterinnen und Steuerberater weitere Kommunikationen wie zum Beispiel auch mit den Sozialträgern auf einem hohen Sicherheitsniveau digital durchgeführt werden können.

Rechtssichere Erreichbarkeit auf allen Seiten

Mit der Einrichtung des beSt schafft die Bundesteuerberaterkammer (BStBK) die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater/-innen und Kanzleien, für Nachrichten, die den versendenden Steuerberater eindeutig als Steuerberater ausweist und ihn rechtssicher erreichbar macht. Der Berufsstand kann dann auf Augenhöhe und medienbruchfrei mit den anderen rechtsberatenden Berufen am EGVP-Nachrichtenverkehr teilnehmen, wie z. B. mit Rechtsanwälten, Notaren und auch den Steuerberaterkammern. Die Verwaltung der Adressen und die Sicherheit liegen immer in der Hoheit des Berufsstandes. Denn bei der Steuerberaterplattform erfolgt der Registerabgleich weiterhin über die Steuerberaterkammern als Selbstverwaltungsorgan. Das schafft Vertrauen bei allen Beteiligten gerade im digitalen Raum.

Medienbruchfrei und sicher kommunizieren

Um medienbruchfrei zu bleiben stellt die BStBK den Fachsoftwareherstellern eine Schnittstelle zur Steuerberaterplattform und damit natürlich gleichzeitig zum beSt zur Verfügung, so dass Steuerberaterinnen und Steuerberater die Plattform und das beSt direkt in ihrer Fachsoftware integriert haben. Für Fälle ohne Fachsoftware wird es einen Basis-Client zur Nutzung geben.

Um die Steuerberaterplattform zu nutzen, muss grundsätzlich eine einmalige Identifizierung und Authentifizierung vorgenommen werden. Dies erfolgt über den neuen Personalausweis (nPA) mit eID. Sollte auf dem persönlichen nPA die eID-Funktion noch nicht aktiviert sein, sollte dies frühzeitig veranlasst werden.

Da es sich bei der Kommunikation über das beSt um sensible Daten der Mandantschaft handelt, ist Sicherheit das oberste Gebot. Daher wird beim beSt der Nachrichtenverkehr mit einer durchgängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gesichert. Somit liegen die übermittelten Nachrichten außerhalb der Verfügungsbereiche von Absender und Empfänger zu keinem Zeitpunkt unverschlüsselt vor.

Fortschreitende Digitalisierung des Berufsstands

Digitale Prozesse begleiten den Berufsstand nicht erst seit der Corona-Pandemie im Kanzleialltag, schon immer hat die Digitalisierung in der Steuerberaterbranche einen hohen Stellenwert. Je weiter die Digitalisierung auch in weiteren Bereichen der Verwaltung voranschreitet, umso mehr verändert sie auch die Arbeit von Steuerberaterinnen und Steuerberatern und schafft darüber hinaus neue Perspektiven und Chancen. Die Steuerberaterplattform ist daher ein großer Schritt in Richtung Zukunft für einen noch moderneren und digitaleren Berufsstand.

 

Aktuelle Vorgaben für die elektronische Übermittlung an Finanzgerichte

Vorbereitungsmaßnahmen für das beSt und die Steuerberaterplattform

Um bestmöglich auf die Einrichtung und Nutzung der Steuerberaterplattform und den ersten Anwendungsfall des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfaches (beSt) zum 1.1.2023 vorbereitet zu sein, können Sie schon jetzt einige Vorbereitungsmaßnahmen treffen.

Voraussetzungen für die Steuerberaterplattform kompakt

Digitale Unterschriftenmappe mit dem beSt? Wie soll das gehen?

Die Digitalisierung schreitet voran und ereilt auch die uns allen bekannte Unterschriftenmappe.
Ab dem 1.1.2023 müssen Schriftsätze, Anträge und Erklärungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an die Finanzgerichte verschickt werden.

Interview mit Claudia Kalina-Kerschbaum (Geschäftsführerin der BStBK) zur Steuerberaterplattform

Wieso startet die BStBK ein Mammutprojekt wie die Steuerberaterplattform?
Weil wir den Berufsstand zukunftsfest aufstellen wollen. In Zeiten des neuen Onlinezugangsgesetzes wird es darauf ankommen, dass steuerliche Berater und Beraterinnen in die neuen digitalen Abläufe aller Verwaltungsprozesse eingebunden sind. Nur so können sie für ihre Mandantschaft Anträge stellen oder Verwaltungsakte empfangen und umfassend beraten.

 

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