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Informationen für Auszubildende
Informationen für Auszubildende zum/zur Steuerfachangestellten in Niedersachsen
Informationen für Auszubildende zum/zur Steuerfachangestellten in Niedersachsen
05. März 2024*
11. März 2025
09. März 2027
07. März 2028
*Die Zwischenprüfung Frühjahr 2024 wird am Dienstag, den 05. März 2024, stattfinden. Es sollen teilnehmen:
a) Auszubildende, die an der Sommerprüfung 2024 teilnehmen möchten und noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben,
b) Auszubildende, die zur Winterprüfung 2024/2025 teilnehmen möchten und noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben,
c) Auszubildende, die zur Sommerprüfung 2025 und
d) Auszubildende, die zur Winterprüfung 2025/2026 anstehen.
Die Kammergeschäftsstelle wird allen Auszubildenden den Prüfungsbeginn und Prüfungsort mit besonderer schriftlicher Ladung rechtzeitig mitteilen.
Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfungen findet wie folgt statt:
25./26. April 2023
20./21. November 2023
23./24. April 2024
Die Kammergeschäftsstelle wird allen Auszubildenden den Prüfungsbeginn und Prüfungsort mit besonderer schriftlicher Ladung rechtzeitig mitteilen.
Häufig brechen junge Auszubildende im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/-e ihre Ausbildung bereits zu Beginn ab. Oft liegt dieses darin begründet, dass die Auszubildenden bereits mit dem Ausbildungsstart den Anschluss beim Lernen der anspruchsvollen Theorie in der Berufsschule verlieren.
Die Videoreihe orientiert sich inhaltlich am neuen Rahmenlehrplan der Steuerfachangestelltenausbildung. Diese Videoreihe, in der ausgewählte Themen der ersten drei Monate (teils auch darüber hinaus) der Grundstufenausbildung mithilfe von Wiederholungsübungen besprochen werden, soll es den Auszubildenden ermöglichen, die häufig schwierige Theorie zu wiederholen und zu verinnerlichen. So möchte die Steuerberaterkammer Niedersachsen dazu beitragen, die Abbruchquote im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/-e zu Beginn der Ausbildung zu verringern.
Im Skript sind die Themen enthalten (Wiederholungsübungen, Erläuterungen zu den Themen, Musterlösungen), die in den Videos besprochen werden.
Beim Wiederholen und Verinnerlichen der Themen wünscht Ihnen die Steuerberaterkammer Niedersachsen viel Erfolg!
Die Steuerberaterkammer Niedersachsen stellt Ihnen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte kostenfreie Musterklausuren, Lösungen und Videos mit der Besprechung der Musterklausuren zur Verfügung. Diese können zeitlich flexibel zur individuellen Prüfungsvorbereitung genutzt werden.
Hier geht es zum Klausurentraining Online mit Musterklausuren 2023
Die Steuerberaterkammer Niedersachsen stellt zum Zweck der Prüfungsvorbereitung die Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungen) zurückliegender Termine der Steuerfachangestellten- sowie der Zwischenprüfung zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung.
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass jetzt und in Zukunft digitale Kommunikationsplattformen für verschiedenste Lebensbereiche immer wichtiger werden. Dies gilt auch fürs selbstbestimmte Lernen in der Ausbildung. Wir möchten die Auszubildenden der niedersächsischen Steuerberaterinnen und Steuerberater hierbei verstärkt unterstützen. Sie dürfen daher die soziale Lernplattform StBK.Azubinet kostenfrei nutzen.
Hier geht's zur Lernplattform StBK.Azubinet: https://stbk.azubinet.de/
Der Zugang zur Lernplattform wird den Auszubildenden über die Lehrkräfte derjenigen niedersächsischen berufsbildenden Schulen vergeben, die StBK.Azubinet aktiv nutzen möchten.
Diejenigen Auszubildenden, die über ihre Schule bzw. ihre Lehrkraft keinen Zugang zu StBK.Azubinet bekommen, dürfen sich gerne per E-Mail bei Frau Büttner unter Nennung ihres Namens und ihres Ausbildungsbetriebs melden: buettner@stbk-niedersachsen.de. Sie erhalten dann in Kürze einen Zugang.
Hier geht es zu den Seminaren für angehende Steuerfachangestellte
Nach § 17 des Berufsbildungsgesetzes hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Als „angemessen“ dürfte bei dem heutigen allgemeinen Lohn- und Gehaltsniveau eine Vergütung anzusehen sein, die im
1. Ausbildungsjahr 900,00 Euro
2. Ausbildungsjahr 1.000,00 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.100,00 Euro
beträgt. Diese Empfehlung gilt ab 01.08.2022.
Ab dem 01.08.2023 gilt folgende Empfehlung:
1. Ausbildungsjahr 1.100,00 Euro
2. Ausbildungsjahr 1.200,00 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.300,00 Euro
Nach der Rechtsprechung liegt eine Unterschreitung der Empfehlungen bis maximal 20 % im Rahmen der Angemessenheit.
In diesen Fällen ist eine der verkürzten Ausbildungszeit entsprechende, anteilige Kürzung der Ausbildungsvergütung angemessen.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurden zum 1. Januar 2020 die Möglichkeiten der Ausbildung in Teilzeit erweitert. Nach der gesetzlichen Novellierung steht die Teilzeitberufsausbildung grundsätzlich allen Auszubildenden offen, wenn sich beide Vertragsparteien einig sind. Ein besonderer Grund für die Vereinbarung einer Teilzeit ist nicht erforderlich.
Auszubildende und Ausbildende können gemeinsam flexibel auf verschiedene Lebenslagen wie zum Beispiel Zeiten von Kindererziehung und Pflege, eine Behinderung oder Lernbeeinträchtigung oder das Betreiben von Leistungssport reagieren. Alle an der Ausbildung Beteiligten sollen daran mitwirken, dass die Ausbildungsinhalte innerhalb der individuellen Teilzeitmodelle erfolgreich vermittelt werden können, Ausbildungsabläufe und Leistungen zur Förderung der Lernprozesse sind von den Betrieben und der Berufsschule bedarfsgerecht individuell anzupassen.
Seit dem 1. April 2012 haben Sie die Möglichkeit, Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit zu einem Ausbildungsberuf in Deutschland überprüfen zu lassen. Sollten Sie eine Gleichwertigkeitsüberprüfung zum Referenzberuf „Steuerfachangestellte/r“ wünschen, sind Sie hier richtig.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.