Inhalt
Über uns
Die Steuerberaterkammer Niedersachsen stellt sich vor
Leitbild
Die Steuerberaterkammer Niedersachsen ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nehmen wir die uns durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertreten die Interessen unserer Mitglieder.
Unser Ziel ist es, den steuerberatenden Beruf als Freien Beruf und als Organ der Steuerrechtspflege zu fördern, weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Dabei sind wir besonders dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtet.
Als Ratgeber und Dienstleister unterstützen wir unsere Mitglieder in Fragen der Berufsausübung. Wir sorgen für ein breites Angebot der beruflichen Aus- und Fortbildung an Berufsangehörige und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter*. Die Qualität der Berufsausübung sichern wir durch Beratung und Berufsaufsicht. Darüber hinaus begleiten wir die Entwicklung neuer Beratungsfelder, fördern den Dialog in Netzwerken innerhalb der Kollegenschaft und pflegen den Kontakt zu Politik und Verwaltung, Institutionen, Kammern und Verbänden.
In der Vertretung der beruflichen Interessen der Steuerberaterinnen und Steuerberater arbeiten wir mit den 20 weiteren Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer eng zusammen.
Die Bundessteuerberaterkammer ist die gesetzliche Spitzenorganisation der Steuerberaterkammern und vertritt die Interessen des Berufsstands in seiner Gesamtheit im In- und Ausland. Sie koordiniert die Meinungsbildung zwischen den Steuerberaterkammern und führt Entscheidungen zu berufsrechtlichen und den Beruf betreffenden Angelegenheiten herbei, die sie an den Gesetzgeber und an andere Institutionen weiterleitet. In ihren Stellungnahmen zu steuerrechtlichen Fragen achtet die Bundessteuerberaterkammer vor allem auf die Ausgewogenheit zwischen beabsichtigter Wirkung und praktischer Umsetzbarkeit. Weitere zentrale Aufgaben sind der Erlass und die Fortentwicklung der Berufsordnung sowie die Förderung der beruflichen Fortbildung und der Qualität der Berufsausübung.
Als berufliche Selbstverwaltung schaffen die Kammern die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Berufsausübung der Angehörigen des steuerberatenden Berufs in Deutschland.
Wir nehmen eine Vielzahl von Aufgaben wahr:
- Bestellung und Widerruf der Bestellung als Steuerberater/-in
- Anerkennung und Widerruf der Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften
- Wahrung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder
- Beratung der Mitglieder in Fragen des Berufsrechts
- Aufsichtsfunktion im Hinblick auf die Einhaltung der Berufspflichten der Mitglieder
- Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern
- Führung des Berufsregisters
- Erstellung von Gutachten für Gerichte und Landesbehörden
- Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten und Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/-in
- Führung wettbewerbsrechtlicher Verfahren
- Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung
- Verleihung von Fachberaterbezeichnungen
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Tätigkeiten
- Wahrnehmung der Aufsicht über unsere Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 50 Nr. 7 GWG
*In Niedersachsen werden Fortbildungsveranstaltungen – neben den Seminaren, die von der Bundessteuerberaterkammer zentral angeboten werden – traditionell vom Steuerberaterverband durchgeführt. Die Kammer bietet daneben Veranstaltungen zu berufsrechtlichen, steuerstrafrechtlichen und gebührenrechtlichen Themen an.
Mitglieder
Die Mitglieder der Steuerberaterkammer Niedersachsen sind:
-
Steuerberater, Steuerberaterinnen und Steuerbevollmächtigte mit beruflicher Niederlassung im Land Niedersachsen
-
Anerkannte Berufsausübungsgesellschaften, die ihren Sitz im Land Niedersachsen haben
Die Zahl der Kammermitglieder beträgt derzeit 8.397 (Stand 01.01.2024).
Die Organe: Kammerversammlung und Vorstand
Kammerversammlung
Die Kammerversammlung ist oberstes Organ der Steuerberaterkammer, das sich aus allen Mitglieder zusammensetzt. Diese Mitgliederversammlung wird einmal jährlich einberufen. Sie ist zuständig für die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Haushaltsplans sowie für die Festsetzung von Beiträgen und Gebühren. Sie wählt den Kammervorstand und das Kammerpräsidium.
Vorstand
Der Kammervorstand wird von der Kammerversammlung für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Der Vorstand leitet die Kammer. An seiner Spitze steht der Präsident, der die Kammer gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Der Vorstand vertritt die Kammer und führt ihre Geschäfte. Der Vorstand ist für die Aufgaben der Kammer zuständig, soweit diese nicht einem anderen Organ übertragen sind. Auch besteht die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben an einzelne Mitglieder des Vorstandes oder Abteilungen zu übertragen. Dem Vorstand als Gremium steht das Aufsichtsrecht gegenüber den Kammermitgliedern, insbesondere das Rügerecht, zu. Die Mitglieder des Vorstandes üben ein Ehrenamt aus.