Die ZSVR hat der BStBK und der WPK – wie vereinbart – den in der Anlage beigefügten Beitrag „Die Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Praxiserfahrungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister“ zur Verfügung gestellt. Die Hinweise der BStBK und der WPK sind in diese Veröffentlichung eingeflossen. Ziel ist es, die Qualität der Prüfberichte der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu verbessern.
Auftretende Probleme können Sie gerne an die Geschäftsstelle melden, wir werden diese dann an die BStBK weiterleiten.
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