Ab dem 13. Juni 2022 werden aufgrund des am 30. Juni 2022 auslaufenden Beihilferahmens fristwahrende Bescheide über das Bundeshilfeportal eingestellt. Betroffen sind Erstanträge, die bisher noch nicht abschließend geprüft und beschieden werden konnten, in den Richtlinien Überbrückungshilfe III, III plus und IV sowie Neustarthilfe plus (Q4) und Neustarthilfe 2022 (Q1 / Q2).
Die prüfenden Dritten erhalten eine E-Mail mit der Mitteilung, dass der Bescheid im Bundesportal zum Abruf bereit steht. Der technische Abruf des Bescheides ist vorzunehmen, damit die Zustellung als erfolgreich gilt. Findet der Abruf nicht bis zum 30. Juni 2022 statt, ist der Bescheid nicht wirksam. In diesen Fällen kann nach Auslaufen des Beihilferahmens keine positive Bescheiderteilung mehr erfolgen, sodass eine Ablehnung des Antrages die Folge wäre.
Bitte laden Sie unbedingt zeitnah alle zugestellten Bescheide herunter!
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