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Veröffentlichung Ihres Berufsregistereintrags im Steuerberatungsverzeichnis ab dem 01.08.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach Überarbeitung und Anpassung des Steuerberatungsgesetzes sind Sie nunmehr gemäß § 76a i.V.m. § 86b StBerG n. F. gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Steuerberaterkammer Ihre beruflichen Kommunikationsdaten zur Veröffentlichung mitzuteilen.

Sie werden daher in den kommenden Tagen diesbezüglich postalisch von uns angeschrieben. Gerne können Sie aber bereits heute Ihre beruflichen Kommunikationsdaten übermitteln.

Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das hier auf der Kammerhomepage hinterlegte Formular. Die Frist für eine Übermittlung endet am 15.06.2022.

Erscheinungsdatum:

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