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Steuerberater*innen als Organe der Rechtspflege im Sinne der Impfverordnung

Am 1. April 2021 wurde die aktualisierte Fassung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) veröffentlicht.  Diesbezüglich hat Herr Präsident Güntzler ein Schreiben an Frau Ministerin Behrens versandt.

Unserem Verständnis nach fallen die Mitglieder des Berufsstands und ebenso die Mitarbeiter*innen in den Steuerberatungskanzleien unter die Impfpriorisierungsgruppe 3. Die Steuerberaterkammer Niedersachsen bietet dem niedersächsischen Gesundheitsministerium außerdem administrative Unterstützung bei der Vergabe der Impftermine an.

Sobald uns eine Rückmeldung des Gesundheitsministeriums vorliegt, informieren wir Sie entsprechend.

Das Schreiben von Präsident Güntzler finden Sie hier oder in der Rubrik "Ihre Kammer" > "Geschützter Bereich" > "Aktuelle Meldungen".

 

Erscheinungsdatum:

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