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Registrierung beim elektronischen Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ab 1. Januar 2024 Pflicht – frühzeitige Registrierung sinnvoll

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG) und unterliegen mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. Unter bestimmten Umständen müssen sie eine Verdachtsmeldung gem. § 43 GWG bei der Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben. 

Den Volltext finden Sie auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online oder alternativ ohne Interaktionsmöglichkeit im Mitgliederbereich der Kammerhomepage in der Rubrik "Ihre Kammer" > "Geschützer Bereich" > "Aktuelle Meldungen" zur Kenntnisnahme.

 

Erscheinungsdatum:

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