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Möglichkeit zur Einreichung der Schlussabrechnung (Paket 1) für alle prüfenden Dritten ab 5. Mai 2022

Unter Beteiligung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern hat das BMWK in den letzten Wochen die Beta-Testphase für die Schlussabrechnung durchgeführt. Diese Testphase wurde mit einem Expertengespräch der teilnehmenden prüfenden Dritten in der vergangenen Woche abgeschlossen.

Das Feedback, mündlich wie schriftlich, hat dazu geführt, dass die Benutzerfreundlichkeit verbessert werden konnte und dass technische Fehler gefunden und bereits behoben wurden oder noch kurzfristig behoben werden.

Inhaltliche Unklarheiten, die in diesem Prozess ebenfalls identifiziert wurden, insbesondere zu Nachweispflichten und dem Erhalt sonstiger Beihilfen, sollen im FAQ-Katalog zur Schlussabrechnung bzw. in den Ausfüllhinweisen adressiert werden.

Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Testlaufs hat das BMWK entschieden, ab Donnerstag, den 5. Mai 2022, die Möglichkeit zur Einreichung der Schlussabrechnung (Paket 1) für alle prüfenden Dritten zu öffnen.

Erscheinungsdatum:

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