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Haftungsgefahren bei der Beratung im Zusammenhang mit dem Transparenzregister

Am 8. November 2021 hat der Gemeinschaftsausschuss „Berufshaftpflichtversicherung“ mit den Versicherern auf Bundesebene getagt. Auf der gemeinsamen Sitzung wurde die Frage erörtert, ob die Beratung der Mandanten, wer wirtschaftlich Berechtigter der Gesellschaft oder Rechtseinheit ist und ob eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister besteht erörtert. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls besprochen, ob die bloße Übermittlung der Meldung an das Transparenzregister (ohne Beratung), in der Berufshaftpflichtversicherung versichert ist.

 

Das Ergebnis der Sitzung finden Sie auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online oder alternativ im geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage unter der Rubrik "Für Steuerberater/-innen" > "Geschützter Bereich" > "Berufspraxis".

 

Erscheinungsdatum:

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