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Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften – Handlungsbedarf bei der Berufshaftpflichtversicherung

Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2021 S. 2363), das am 1. August 2022 in Kraft treten wird, sieht auch einige wichtige Änderungen bei der Berufshaftpflichtversicherung von Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften (künftig: Berufsausübungsgesellschaften) vor, die bei den betroffenen Gesellschaften Handlungsbedarf auslösen können. Diese Gesellschaften sollten daher rechtzeitig ihre Berufshaftpflichtversicherung bzw. Allgemeinen Auftragsbedingungen darauf überprüfen, ob diese angepasst werden müssen, und erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorbereiten bzw. Umsetzungsmaßnahmen ergreifen.

Den Volltext finden Sie auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online oder alternativ im geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage unter der Rubrik "Für Steuerberater/-innen" > "Geschützter Bereich" > "Berufsrecht".

 

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