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Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen: Startzeitpunkt für den Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen

Das BMF hatte die Frist für die Anbindung von Kassensystemen an eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 30. September 2020 verlängert. Das BMF weist in dem als Anlage beigefügtem Schreiben vom 30. Juni 2020 ausdrücklich darauf hin, dass die Notwendigkeit für eine weitere Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung nicht besteht.

Aus Sicht des BMF liegen nunmehr alle Voraussetzungen für eine flächendeckende Aufrüstung der elektronischen Aufzeichnungssysteme vor. Vier zertifizierte TSE-Hersteller bieten zertifizierte TSE auf dem Markt an, für die aufgrund der Corona-Krise auch keine Lieferschwierigkeiten bestünden. Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen der Kassensysteme seien daher laut BMF umgehend durchzuführen und damit die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Die BStBK wurde insoweit gebeten, noch einmal ausdrücklich auf das Auslaufen der Frist am 30. September 2020 hinzuweisen. 

Bitte nehmen Sie das Schreiben entsprechend zur Kenntnis.

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

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