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Fristverlängerung bis zum 31.01.2023 für die Abgabe der Grundsteuererklärungen

Die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer wird bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert werden.

Unter der Leitung des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers hat sich die Finanzministerkonferenz am (heutigen) Donnerstag auf eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 verständigt.

Damit haben die stetigen und intensiven Gespräche mit dem Niedersächsischen Finanzministerium auf Landesebene, im Schulterschluss mit dem Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. sowie auf Bundesebene durch die BStBK endlich Früchte getragen.

Vor knapp einer Woche waren bundesweit nicht einmal ein Drittel der Erklärungen abgegeben.

Siehe auch: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/abgabefrist-fur-die-grundsteuererklarung-wird-bis-31-01-2023-verlangert-216215.html

Erscheinungsdatum:

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