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Fachassistent/-in Land- und Forstwirtschaft bietet neue Perspektiven in der Steuerberatung

Auf der 100. Bundeskammerversammlung beschlossen die Delegierten die Einführung der neuen Fortbildungsprüfung „Fachassistent Land- und Forstwirtschaft“. Mit der neuen Fortbildungsprüfung ist es Ihnen als Kolleginngen und Kollegen möglich, Ihren Mitarbeitern neue, attraktive Aufstiegschancen und Ihren Mandanten ein breiteres Leistungsportfolio zu bieten.

Der Fachassistent richtet sich an Steuerfachangestellte, Personen mit gleichwertiger Berufsausbildung, aber auch an Akademiker mit einem dreijährigen Hochschulstudium.
Welche Chancen eröffnen sich für Kanzleimitarbeiter und Steuerberater durch die Fortbildung? Speziell fortgebildete Mitarbeiter, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten oder spezialisierte Aufgabenbereiche betreuen, liefern der Steuerberaterkanzlei einen hohen Mehrwert. So auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft mit rund 2.800 Kanzleiinhabern mit der Zusatzqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“ nach § 44 Steuerberatungsgesetz.

Der Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkt des/der „Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft“ liegt in den Bereichen Steuerrecht, Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss), landwirtschaftliche Betriebslehre und Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer landwirtschaftlichen Buchstelle. Die Durchführung der Fortbildungsprüfung soll durch die jeweils zuständigen Steuerberaterkammern – einzeln oder im Verbund – erfolgen. Die ersten Kandidaten können im Frühjahr 2021 die Prüfung zum Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft ablegen.

 

 

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