Die EU- Kommission hat gestern beschlossen, dass der Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedstaaten verlängert und erweitert wird. So wurden die Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro bzw. auf 270.000 Euro im Fischerei-/Aquakultursektor und auf 225.000 Euro im Agrarsektor erhöht. Parallel fand eine Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro und eine Verlängerung des befristeten Rahmens einheitlich bis zum 31.12.2021 statt.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.
Folgenden Hinweis haben wir von Seiten der NBank bekommen:
Zu beachten ist, dass bei der Fixkostenhilfe ausschließlich im festgelegten Rahmen entsprechende ungedeckte Kosten gefördert werden dürfen.
Bei der Kleinbeihilfenregelung gilt diese „strengere“ Auslegung nicht. Deshalb ist gerade diese Ausweitung auf 1,8 Mio € ggf. für viele Unternehmen hilfreich.
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