Seitenbereiche
Inhalt

Entwurf / Gemeinsame Grundsätze nach § 9a Beitragsverfahrensordnung (BVV) - Pflicht zur Führung von elektronischen Entgeltunterlagen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Entgeltunterlagen in der Lohnabrechnung elektronisch vorzuhalten. Bis zum Jahr 2026 besteht die Möglichkeit zur Befreiung von dieser Verpflichtung. Das Verfahren für die Entgeltunterlagen nach § 8 BVV und die Beitragsberechnung nach § 9 BVV sind noch nicht final festgelegt und daher hat die Bundessteuerberaterkammer sich bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung für eine Nichtbeanstandungsregelung eingesetzt. Es soll vermieden werden, dass Berufskollegen Befreiungsanträge stellen müssen ohne zu wissen, wie die Entgeltunterlagen elektronisch zu führen sind.

Nachstehend finden Sie den Entwurf der Gemeinsamen Grundsätze nach § 9a BVV inklusive der Anmerkungen hierzu.

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.