Die EU-Kommission hat heute den Rahmen für die deutschen außerordentliche Wirtschaftshilfen von über 4 Millionen Euro beihilferechtlich genehmigt. Damit stehen die Förderbedingungen für Unternehmen fest, die im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (sog. November- und Dezemberhilfe) Beträge von über 4 Mio. Euro geltend machen wollen. Die Entscheidung der EU-Kommission finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_185
Bundeswirtschaftsminister Altmaier erklärt hierzu: „Ich begrüße die heutige Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich. Damit sind außerordentliche Wirtschaftshilfen auch von über 4 Millionen Euro beihilferechtlich möglich. Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte und dringend notwendig, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“
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