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Antragsfrist für Überbrückungshilfe (Phase 1) läuft am 09.10.2020 ab

+++ Update: Verschiebung der Frist auf den 9. Oktober 2020 +++

Aufgrund eines steigenden Antragsvolumens in den letzten Tagen und teilweise wieder auftretender technischer Schwierigkeiten hat das BMWi einer weiteren Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I zugestimmt. Die Anträge für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 können nunmehr noch bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden.

Eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) wird ab etwa Mitte Oktober möglich sein.

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgenden Hinweis des Service-Teams Digitalplattform Überbrückungshilfe:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie daran erinnern, dass Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden müssen.

Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen.

Anträge auf Überbrückungshilfe für die Phase 1, die von Ihnen angelegt wurden und die Sie bis zum 30. September 2020 nicht absenden, werden am 01. Oktober 2020 automatisch geschlossen und gelöscht.

Die Änderung der Kontoverbindung sowie Änderungsanträge zu bereits (teil)bewilligten Anträgen für die Phase 1 können noch bis zum 30. Oktober 2020 eingereicht werden, um beispielsweise zusätzliche förderfähige Kosten oder andere Informationen zu ergänzen, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen werden. Eine Nachzahlung im Zuge der Schlussabrechnung wird nicht möglich sein.

Anträge für die zweite Phase können in den kommenden Wochen ebenfalls über das elektronische Antragssystem eingereicht werden. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.

Aktuelle Informationen zur zweiten Phase der Überbrückungshilfe sind zeitnah auf der Infoseite zu finden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste.html

Bitte senden Sie Ihre noch offenen Anträge für die erste Phase rechtzeitig vor dem Ablauf der Antragsfrist ab.

Ihr Service-Team Digitalplattform Überbrückungshilfe"

Erscheinungsdatum:

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