Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ wurde im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Arbeitszeitfiktion von 10 Stunden auf 20 Stunden für die sogenannte Arbeit auf Abruf erhöht. Insbesondere bei den sogenannten Mini-Jobs führt diese Anhebung zu Problemen.
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