Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das BMF haben die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 bis Ende Juni 2022 verlängert. Dies schafft für die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen die notwendige Planungssicherheit.
Nach verwaltungsseitiger Anpassung der Programme wird die BStBK ihre FAQs entsprechend anpassen. Neben den FAQs zur Neustarthilfe 2022 und zur Überbrückungshilfe IV stellt die BStBK für Sie auch eine Zusatzvereinbarung zur Überbrückungshilfe IV zur Verfügung.
Aufgrund vermehrter Nachfragen möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß Ziffer 2.4 der FAQs zur Überbrückungshilfe IV „Barzahlungen als Kosten grundsätzlich nicht akzeptiert werden“. Dieser Passus bezieht sich nach Auskunft des BMWK nicht lediglich auf Vorkasserechnungen und wurde auf Anregung der Bundessteuerberaterkammer hin nun auch in den FAQs in einem separaten Absatz berücksichtigt.
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