Im Rahmen der Überbrückungshilfe III sind auch Aufwendungen des Unternehmens für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen förderfähig. Aufgrund zahlreicher Abgrenzungsfragen hat das BMWi dazu Positivlisten zusammengestellt und sie zur internen Verwendung an die Bewilligungsstellen gegeben, um eine möglichst einheitliche Handhabung zu erreichen. Eine Aufnahme in den FAQ-Katalog ist nicht vorgesehen. Die Listen sind auch für die prüfenden Dritten zu ihrer Orientierung bei der Antragstellung hilfreich.
Die Listen können Sie hier einsehen oder in der Rubrik "Ihre Kammer" > "Geschützter Bereich" > "Aktuelle Meldungen".
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