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Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling (FARC)

Der Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, da Mandanten beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge benötigen. Steuerberater sind dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten. Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Steuerkanzleien eine attraktive Aufstiegschance im Zuge der betriebswirtschaftlichen Beratung. 

Was sind die Tätigkeitsschwerpunkte des FARC?

Die Schwerpunkte der Fortbildung liegen auf dem externen und internen Rechnungswesen. Zu den Tätigkeiten des FARC zählen insbesondere:

  • Unter Anwendung des nationalen Handels- und Steuerrechts eine ordnungsmäßige Buchführung erstellen,
  • Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) anwenden,
  • Jahresabschlüsse nach nationalem Recht anfertigen und dabei die Rechtsform der Mandantschaft beachten,
  • Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden und finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und veranschaulichen,
  • Unternehmensdaten für Planungs- und Kontrollentscheidungen betriebswirtschaftlich auswerten und interpretieren,
  • Methoden und Instrumente der Finanzierung und der Investitionsrechnung zur Unterstützung und Mitgestaltung der Beratung anwenden,
  • Jahresabschlüsse und Kennzahlen mandantenbezogen analysieren und einschätzen,
  • Finanz- und Liquiditätsplanungen statisch und dynamisch zur Unterstützung der Beratung durchführen,
  • Investitionsbedarf mandantenbezogen einschätzen und Kreditrisiken analysieren und bewerten.

Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FARC teilzunehmen?

• Steuerfachangestellte, die nach Ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach wenigstens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einer Steuerberaterin o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Bankkauffrau, Industriekaufmann, ...), mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens vier Jahre bei einer Steuerberaterin o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

Was beinhaltet die Prüfung zum FARC?

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling liegt auf dem externen und internen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung und -analyse sowie die integrierte Unternehmensplanung.

  • Externes Rechnungswesen (Buchführung, Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht),
  • Internes Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Jahresabschlussanalyse, Finanzierung)
  • Datenschutzbestimmungen (Grundzüge).

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit Aufgaben aus den Gebieten gem. § 12 Abs. 1 zu fertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Zeitstunden.

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.

Ihre Ansprechpartnerin

Weitere Informationen über die Fortbildungsprüfung zum „Fachassistent Rechnungswesen und Controlling" erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Frau Stamatiadou
Telefon: +49 (0) 511/28890-20
E-Mail: stamatiadou@stbk-niedersachsen.de

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