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Allgemeine Informationen zur VDB und deren Nutzung
Die Vollmachtsdatenbank in Steuersachen (VDB St) macht die Vollmacht vom Papiernachweis zum digitalen Arbeitsinstrument der Steuerberatungskanzlei.
Über die VDB St lassen sich Vollmachten zentral und digital verwalten – von der Erfassung über die Übermittlung an die Finanzverwaltung bis zum Widerruf bei Mandatsende. Das reduziert Einzelnachweise und Rückfragen und gibt der Kanzlei jederzeit einen klaren Überblick über der Finanzverwaltung bekannte Verfahrens- und Bekanntgabevollmachten.
Die VDB St ist zugleich der Schlüssel zu wichtigen digitalen Verfahren: Über sie werden steuerliche Datenabrufe wie elektronische Belege, vorausgefüllte Steuererklärungsdaten und Steuerkontoinformationen ermöglicht.
Besondere Bedeutung hat sie für den Digitalen Verwaltungsakt (DIVA), denn über die in der VDB St hinterlegte Bekanntgabevollmacht kann der elektronische Bescheidweg gegenüber der Finanzverwaltung gesteuert werden. Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte werden dadurch nicht mehr nur papiergebunden bekanntgegeben, sondern können elektronisch bereitgestellt und über die unterstützende Kanzleisoftware abgerufen werden.
Dass viele Fachsoftwareanbieter die VDB St bereits über Schnittstellen integriert haben, macht sie besonders praxistauglich: Mandatsverhältnisse lassen sich in bestehende Kanzleiabläufe einbinden, ohne dass ein vollständig separater Prozess aufgebaut werden muss.
So entsteht ein durchgängiger digitaler Vollmachtsprozess, der Kanzleien entlastet, die Kommunikation mit der Finanzverwaltung beschleunigt und die Zusammenarbeit für alle Beteiligten transparenter macht.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 80a AO, der die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden regelt; die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf ist ergänzend in § 122a AO angelegt.
Der gesetzliche Auftrag der Bundessteuerberaterkammer zur Einrichtung und zum Betrieb der VDB ergibt sich aus § 85a Abs. 2 Satz 2 Nr. 12 StBerG und macht die Vollmachtsdatenbank zu einem rechtlich verankerten, bundeseinheitlichen Baustein der digitalen Steuerverwaltung.
Alle nötigen Informationen zur Vollmachtsdatenbank finden Sie auf den Seiten der Bundessteuerberaterkammer.