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Prüfungsergebnis

Die Steuerberaterprüfung ist bestanden, wenn die durch zwei geteilte Summe aus den Gesamtnoten für die schriftliche und die mündliche Prüfung die Zahl 4,15 nicht übersteigt.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unterrichtet die Bewerber über das Ergebnis der Prüfung. Noten werden nicht erteilt.

Hat ein Bewerber die Prüfung nicht bestanden, kann er eine Bekanntgabe der tragenden Gründe der Entscheidung verlangen.

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