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Verlängerung der Erklärungsfrist 2020 für steuerlich Beratene

In der gestrigen Sitzung sprach sich das Bundeskabinett dafür aus, die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um drei weitere Monate bis Ende August 2022 auszuweiten. Hieran anknüpfend sollen auch die Erklärungsfristen für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 verlängert werden. Die BStBK und die Steuerberaterkammer Niedersachsen begrüßen die Kabinettsentscheidung ausdrücklich, machen sich aber zugleich für weitergehende Regelungen stark. Wichtig ist insbesondere eine sukzessive Rückführung der verlängerten Fristen über einen größeren Zeitraum zu erreichen. Die vorgesehenen Regelungen zur Verlustberücksichtigung gehen in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz. 

Hier geht es zum Entwurf der Bundesregierung für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz.

Die Forderungen adressierte die BStBK bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Mehr dazu hier. Daneben werden wir uns in Kürze an das Niedersächsische Finanzministerium wenden, um auf Landesebene die Forderungen des Berufsstandes abermals zu verdeutlichen. 

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