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Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 für steuerlich Beratene

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit Schreiben vom 02.11.2021 hat sich Herr Präsident Güntzler an Minister Hilbers gewandt und um eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 für steuerlich Beratene gebeten. Herr Minister Hilbers sieht ganz aktuell noch keinen Handlungsbedarf, die Frist über den 31.05.2022 hinaus zu verlängern. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Schreiben.

Ungeachtet dessen setzen wir uns auf Bundesebene über die Bundessteuerberaterkammer für eine weitere Fristverlängerung ein und über die CDU/CSU Fraktion wurde ein Antrag eingebracht, um die Fristenballung bei Ihnen allen aufzulösen.

Über Neuerungen in diesem Kontext werden wir Sie wie gewohnt unterrichten.

Die Schreiben finden Sie alternativ auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online. Im geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage finden Sie die Schreiben unter der Rubrik "Ihre Kammer" > "Geschützter Bereich" > "Aktuelle Meldungen".

Erscheinungsdatum:

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