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Qualifizierung von Hochschulabsolvent/innen zum Steuerfachangestellten ab November 2020

Angestellte Hochschulabsolventen/innen zügig fit machen für die Praxis: Der Verein Ich will verstehen! e. V. bietet dazu einen 32-wöchigen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerfachangestelltenprüfung an.

Die Qualifizierungsmaßnahme bietet für Interessierte, die nach einem abgeschlossenen betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studium als Steuerberateranwärter/innen in den Praxen beschäftigt sind die Möglichkeit, schnell vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht zu erwerben.

Damit diese Studienabgänger/innen schneller in die tägliche Praxis des steuerberatenden Berufs einsteigen können, ermöglicht ihnen die Weiterbildungsmaßnahme, innerhalb eines Jahres die Prüfung zum/-r Steuerfachangestellten als Externe abzulegen. Zugleich kann diese Zeit als berufspraktische Zeit zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung anerkannt werden.
Ein Berufsausbildungsvertrag ist dabei nicht abzuschließen.

Die Eckdaten: 

Dauer: ein Kalenderjahr 

Beginn: Schuljahr 2020/21 nach den Herbstferien am 12. November 2020

Ende: jeweils vor den Herbstferien des Folgejahres 

Prüfung: Möglichkeit der Ablegung der Steuerfachangestelltenprüfung als Externe an der Winterprüfung 2021/22 

Beschulung: 32 Mal donnerstags sechs Stunden ab 11:40 Uhr und freitags acht Stunden ab 8:00 Uhr 

Lehrinhalte: 288 Stunden Steuerrecht/ 96 Stunden Rechnungswesen/ 64 Stunden Wirtschaftslehre 

Teilnehmerzahl: mindestens 11, höchstens 22 Teilnehmer/innen 

Anmeldeschluss: 30.09.2020 

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen.

Kosten: 3.200 EUR (Die Kostentragung ist zwischen Hochschulabsolvent und Steuerberater intern auszuhandeln) 

Anmeldungen an "Ich will verstehen!" e.V. Gemeinnütziger Bildungsverein, Sperbergasse 26, 31303 Burgdorf
Telefon: 05136/9720412 
Mail: kontakt@weiterbildung-von-hochschulabsolventen.de 
Ansprechpartner: Herr Timm
https://weiterbildung-von-hochschulabsolventen.de/

Eine Förderung der Maßnahme ist über das Förderprogramm "Weiterbildung in Niedersachsen (WIN)" bei der NBank (Günter-Wagner-Allee 12 – 16, 30177 Hannover) möglich. Die Weiterbildung zurzeit wird gefördert für Unternehmen, die folgende Bedingung erfüllen: 
1. Es handelt sich um ein Unternehmen in einer strukturschwachen Region in Niedersachsen oder 
2. Es handelt sich um ein Unternehmen mit nicht mehr als 10 sozial- versicherungspflichtigen Beschäftigten. 

Näheres unter www.nbank.de . Auskünfte bei der N-Bank unter 0511/30031-33


 

Erscheinungsdatum:

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