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Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger - Verzicht auf Sanktionierung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Niedersächsische Justizministerin Havliza hat auf das Schreiben von Herrn Präsidenten Güntzler vom 18.11.2021 geantwortet und das als Anlage beigefügte Schreiben übermittelt. Parallel hat Sie sich mit dem ebenfalls beigefügten Schreiben an den Bundesjustizminister Dr. Buschmann gewandt. Frau Ministerin Havliza hält den Verzicht auf eine Sanktionierung bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für unbedingt unterstützenswert und zeigt ein klares Verständnis für die anhaltende Belastung des Berufsstandes.

Die Schreiben finden Sie auf unserer Kollaborationsplattform stbk.online oder alternativ im geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage unter der Rubrik "Ihre Kammer" > "Geschützter Bereich" > "Aktuelle Meldungen".

Erscheinungsdatum:

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