Seitenbereiche
Inhalt

Offenlegung Jahresabschlüsse 2024

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird Ordnungsgeldverfahren wegen nicht rechtzeitiger Offenlegung von Jahresabschlüssen für das Geschäftsjahr 2024 (Bilanzstichtag 31.12.2024) erst ab Mitte März 2026 einleiten – und damit leicht verzögert.

  • Formelle Offenlegungsfrist bleibt der 31.12.2025
  • Die verzögerte Einleitung der Verfahren stellt eine faktische Fristverlängerung dar
  • Diese Praxis gab es auch in den Vorjahren

Wichtig: Nach Angaben des BfJ soll diese faktische Fristverlängerung letztmalig gewährt werden. Künftig ist daher mit einer konsequenten Einleitung von Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB unmittelbar nach Fristablauf zu rechnen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.