Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird Ordnungsgeldverfahren wegen nicht rechtzeitiger Offenlegung von Jahresabschlüssen für das Geschäftsjahr 2024 (Bilanzstichtag 31.12.2024) erst ab Mitte März 2026 einleiten – und damit leicht verzögert.
- Formelle Offenlegungsfrist bleibt der 31.12.2025
- Die verzögerte Einleitung der Verfahren stellt eine faktische Fristverlängerung dar
- Diese Praxis gab es auch in den Vorjahren
Wichtig: Nach Angaben des BfJ soll diese faktische Fristverlängerung letztmalig gewährt werden. Künftig ist daher mit einer konsequenten Einleitung von Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB unmittelbar nach Fristablauf zu rechnen.
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