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Neue Entwicklungen bei der Neustarthilfe

Mit der Neustarthilfe sollen Soloselbstständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt werden, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Die Neustarthilfe und die Überbrückungshilfe III schließen sich gegenseitig aus. Anträge für die Neustarthilfe konnten zunächst nur von den Betroffenen selbst als natürliche Personen gestellt werden.

Gerade in Fällen, in denen nicht leicht abzuschätzen ist, ob die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III günstiger ist, brauchen die Unternehmer jedoch häufig Unterstützung. Wenn eine Beratung durch einen Steuerberater erfolgt, sollte dieser im Anschluss ggf. auch den Antrag auf Neustarthilfe für den Mandanten stellen können. Dies ist nunmehr der Fall.

Mit dem Update des FAQ-Katalogs zur Neustarthilfe vom 12. März 2021 wurde klargestellt (vgl. unter Frage 4.1), dass natürliche Personen den Antrag auf Neustarthilfe wahlweise selbst oder über einen Steuerberater stellen können. Es sind außerdem nun auch Anträge möglich, mit denen Umsätze aus Personengesellschaften geltend gemacht werden bzw. Anträge für Ein-Personen-Kapitalgesellschaften. Diese Anträge müssen über Steuerberater gestellt werden.

Die Kosten für den Steuerberater werden in einem gewissen Umfang bezuschusst und zusätzlich zur Neustarthilfe an den Antragstellenden ausgezahlt. Dazu sind die Kosten bei der Antragstellung für die Neustarthilfe anzugeben. Bis zu einer beantragten Fördersumme von 5.000,00 € werden die geltend gemachten Kosten bis zu einem Betrag von 250,00 € bezuschusst. Bei einer beantragten Fördersumme von mehr als 5.000,00 € beträgt der Zuschuss 5 % der beantragten Fördersumme. Wird der Antrag auf Neustarthilfe abgelehnt oder negativ beschieden, werden die Kosten für den Steuerberater jedoch nicht übernommen.

Den FAQ-Katalog zur Neustarthilfe finden Sie auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter http://stbk.live/neustarthilfe.

 

 

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