Seitenbereiche
Inhalt

Haftungsklarstellungserklärung beim DiFin-Prozess

Seit dem 1. April 2018 kann der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) als bundesweiter Standard zur Übermittlung von Jahresabschlüssen an die am Verfahren teilnehmenden Finanzinstitute genutzt werden. Die Bundessteuerberaterkammer hat zusammen mit anderen Organisationen eine Haftungsklarstellungserklärung der am DiFin-Prozess teilnehmenden Finanzinstitute erreicht.

Den Volltext finden Sie unter der Rubrik "Für Steuerberater" > "Geschützter Bereich" > "Berufspraxis" oder wenn Sie bereits eingeloggt sind hier.

 




Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.