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Fristverlängerung für Endabrechnung der Neustarthilfe durch prüfende Dritte

Die Frist für die Endabrechnung der verschiedenen Neustarthilfe-Programme sollte am 31. Dezember 2022 enden. Die Rücklaufquote war bis November sehr gering, stieg allerdings nachdem Erinnerungsmails versendet worden waren. Trotzdem war abzusehen, dass eine hinreichend hohe Quote bis zum Jahresende nicht erreicht werden kann.

Vor diesem Hintergrund teilt das BMWK mit, dass die Frist für die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfe für prüfende Dritte bis zum 31. März 2023 verlängert wird. Im Januar 2023 und im März 2023 sollen noch einmal Erinnerungsmails an die Fälle versendet werden, in denen bis dahin noch keine Endabrechnungen eingegangen sind.

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