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Frist für FuE-Bescheinigungen läuft Ende 2025 ab

das zweistufige Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage bei dem zuständigen Finanzamt.

Um im Rahmen der Steuerlichen Forschungszulage bei den Finanzämtern Aufwände für die Wirtschaftsjahre 2020/21 (Wirtschaftsjahr ungleich Kalenderjahr) und 2021 (Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr) geltend machen zu können, müssen entsprechende Anträge auf FuE-Bescheinigung bis zum 31.12.2025 bei der BSFZ über das Antragsportal eingereicht werden.

Es wird in jedem Fall eine frühzeitige Beantragung empfohlen.

Der Antrag bei der BSFZ erfolgt voll elektronisch. Zur Einreichung eines Antrags wird das ELSTER-Organisationszertifikat benötigt, das auf dem ELSTER-Portal beantragt werden kann. Zu beachten ist, dass die Ausstellung eines Zertifikats bis zu 14 Tage dauern kann.

Dies ist nur für Unternehmen relevant, die noch nicht für alle Vorhaben mit Aufwänden in den Wirtschaftsjahren 2020/21 und 2021 einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der BSFZ gestellt haben. 

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