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Datenabgleich im Antragsverfahren der Corona-Hilfen

Im Rahmen des Antragsverfahrens für die Corona-Hilfen ist ein elektronischer Datenabgleich mit der Finanzverwaltung eingeführt worden, der auch der Betrugsprävention dient. Damit erfolgt nun bei Antragstellung ein Abgleich der vom Antragsteller angegebenen IBAN mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten.

Das BMWi weist darauf hin, dass die richtige Eingabe der Daten in die Antragsmaske für den erfolgreichen Datenabgleich erforderlich ist (vgl. Anlage). Wichtig ist außerdem, die IBAN des Antragstellers anzugeben, die zum Umsatzsteuerkonto hinterlegt ist, also die Bankverbindung, über die die Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen/vom Finanzamt abgebucht wird. Es kommt außerdem immer wieder vor, dass die IBANs mit „Zahlendrehern“ eingegeben werden. Eingabefehler führen zu einem negativen Ergebnis des Datenabgleichs. Der Antrag wird in diesem Fall ohne automatisierte Abschlagszahlung in das Fachverfahren überwiesen. Das kann mit einer richtigen Eingabe der Daten vermieden und eine Abschlagszahlung ausgezahlt werden.

Aktuell werden weitere Maßnahmen geprüft, um die Antragsteller bei der richtigen Eingabe zu unterstützen. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2021 wird außerdem die Schnittstelle seitens der Finanzverwaltung so angepasst, dass alle bekannten Bankverbindungen berücksichtigt werden.

Anlagen:

Erscheinungsdatum:

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