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Ausbildungsprämie und weitere Förderungen für Azubis und Ausbildungsbetriebe

Nachdem das Bundeskabinett unter Einbeziehung der „Allianz für Aus- und Weiterbildung der Bundesregierung“ ein Eckpunktepapier für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen hat, ist zum 1. August 2020 die Förderrichtlinie zur Vergabe der Ausbildungsprämie in Kraft getreten.

Entgegen den Formulierungen im Konjunkturpaket werden die Fördermaßnahmen im Eckpunktepapier von der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (KUG), einem Umsatzrückgang von mindestens 60 % bzw. einem Arbeitsausfall von mindestens 50 % abhängig gemacht. Ausbildende Steuerberater können die Ausbildungsprämie daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Anspruch nehmen. Vielmehr zählen in Not geratene Mandantenunternehmen zum Kreis der Anspruchsberechtigten.

Das Maßnahmenpaket richtet sich an KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind. Sie sollen zeitlich befristet im Ausbildungsjahr 2020/21 Unterstützung erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können. Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.

Den Volltext finden Sie in der Rubrik "Ihre Kammer" > "Geschützter Bereich" > "Aktuelle Meldungen".

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