Ab dem 1. August 2026 gilt eine angepasste Empfehlung zur Ausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz. Die empfohlenen Vergütungssätze betragen dann:
1. Ausbildungsjahr: 1.200,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.300,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.400,00 Euro
Diese Anpassung dient als Orientierung für eine angemessene Vergütung von Auszubildenden. Nach der Rechtsprechung liegt eine Unterschreitung der Empfehlungen bis maximal 20 % im Rahmen der Angemessenheit.
Erscheinungsdatum: