Ab dem 01. August 2025 gilt eine angepasste Empfehlung zur Ausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz. Die empfohlenen Vergütungssätze betragen dann:
1. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.250,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.350,00 Euro
Diese Anpassung dient als Orientierung für eine angemessene Vergütung von Auszubildenden. Nach der Rechtsprechung liegt eine Unterschreitung der Empfehlungen bis maximal 20 % im Rahmen der Angemessenheit.
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