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Allgemeinverfügung: Beitragsbescheid und Zahlungsgebot für den Kammerbeitrag 2026

Gemäß § 6 Abs. 2 der Beitragsordnung der Steuerberaterkammer Niedersachsen werden die Beitragsbescheide ab dem 01.01.2026 durch eine Allgemeinverfügung ersetzt. Die Zustellung personalisierter Beitragsbescheide entfällt damit. Falls sich Ihre Bankverbindung für den Lastschrifteinzug des Kammerbeitrags geändert hat, bitten wir Sie, uns dies bis spätestens 12.01.2026 per E-Mail an Frau Stelter unter stelter@stbk-niedersachsen.de mitzuteilen. Ab dem 01.01.2026 können Sie die Allgemeinverfügung der Steuerberaterkammer Niedersachsen im Mitgliederbereich der Kammerhomepage unter "Mitgliederbereich" > "Ihre Kammer" > "Aktuelle Meldungen" einsehen und herunterladen.

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Erscheinungsdatum:

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