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Achtung: Bei Kurzarbeit 3-Monats-Frist beachten

Die folgende Mitteilung erhielten wir von der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen. Diese Pressemitteilung  kann für die von Ihnen betreuten Mandanten von Bedeutung sein, da sich aufgrund des zuletzt verhängten „Lockdown-Light“ in vielen Betrieben wieder Arbeitsausfall einstellt. Wichtig zu wissen ist: Wenn die Kurzarbeitspause 3 Monate oder länger angedauert hat, erlischt die im Frühjahr gestellte Anzeige. Mehr dazu in der Presseinfo. Diskutieren Sie hierzu mit Ihren Kolleginnen und Kollegen auf stbk.online.

 

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