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Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist im Verlauf der Ausbildung eine Zwischenprüfung durchzuführen. Diese findet regelmäßig im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres statt. Sie dient der Feststellung des Kenntnisstandes und bezieht sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für das erste Ausbildungsjahr genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Zusätzlich fließt der entsprechende Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht ein, soweit dieser den im Rahmenplan genannten Inhalten entspricht.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle durchgeführt und dauert maximal 120 Minuten. Sie umfasst folgende Prüfungsbereiche:

  • „Arbeitsabläufe organisieren“

  • „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend und gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist nicht erforderlich.
Die Einladungen zur Teilnahme werden im Januar des jeweiligen Jahres automatisch an die Ausbildungsbetriebe versendet.

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