Im Rahmen der Neustrukturierung der niedersächsischen Finanzämter wird die Zuständigkeit für die Besteuerung der bisher beim Finanzamt Hannover-Land II geführten Land- und Forstwirte zum 1. Oktober 2025 auf das Finanzamt Hannover-Land I übergehen.
Folgen für die Steuernummern
Die Steuernummern werden sich insoweit ändern. Die betroffenen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder ggf. deren Empfangsbevollmächtigten erhalten Anfang Oktober 2025 eine Mitteilung über die neue Steuernummer.
Erreichbarkeit des Finanzamts
Es lässt sich nicht vollständig vermeiden, dass die Auskunftsfähigkeit, die telefonische Erreichbarkeit und der Dienstbetrieb der betroffenen Finanzämter zeitweise eingeschränkt sein werden. Das Niedersächsische Finanzministerium bittet um Verständnis, dass es im Rahmen der Zuständigkeitsverlagerung zu kurzzeitigen Verzögerungen in der Veranlagungsbearbeitung kommen kann.
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