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Steuerfachangestellte können mit einer Fachassistenten-Fortbildungsprüfung beruflich aufsteigen

Kein anderes Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie das Steuerrecht. Beruflichen Erfolg in den steuerberatenden Berufen hat daher nur, wer sein Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig weiterentwickelt. Aus diesem Grund gibt es für Steuerfachangestellte zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich regelmäßig fort- und weiterbilden, liefern ebenfalls einen höheren Mehrwert für die Steuerberatungskanzlei und sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt.

Nach abgeschlossener Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie erster Berufserfahrung kann eine Fachassistenten-Fortbildungsprüfung abgelegt werden.

Folgende Möglichkeiten gibt es:


NEU: Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)

Der FAIT ist eine neue Fortbildungsprüfung, die ab dem Frühjahr 2022 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Sie richtet sich gezielt an Steuerfachangestellte, die ein Jahr in einer Steuerberatungskanzlei gearbeitet haben, über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen weiter vertiefen möchten.

In der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberatungskanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistentinnen und Fachassistenten über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem Kanzleiinhaber bzw. der Kanzleiinhaberin zu steuern. Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter die Steuerberaterinnen und Steuerberater bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen können. Diese speziell fortgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefern der Kanzlei einen hohen Mehrwert angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und werden als Arbeitnehmer*innen besonders gefragt sein.

Die ersten Vorbereitungskurse für den FAIT beginnen im September 2021. Die erste Prüfung findet am 30.03.2022 statt.

Mehr Informationen zum FAIT finden Sie unter https://www.stbk-niedersachsen.de/de/ausbildung_und_karriere/fachassistent_digitali_sierung_und_it_prozesse/ 


Fachassistent/-in Lohn und Gehalt (FALG)

Der FALG richtet sich gezielt an Steuerfachangestellte, die auf das Fachgebiet Lohn spezialisiert sind und sich zum unverzichtbaren Spezialisten in der Steuerberatungskanzlei machen möchten. Die Tätigkeitsschwerpunkte des Fachassistenten Lohn und Gehalt liegen im Steuerwesen- und im Sozialversicherungsrecht, aber auch Teile des Arbeitsrechts sollten im Überblick beherrscht werden.

Mit der wachsenden Komplexität der Entgeltabrechnungen sind Mandanten in den vergangenen Jahren zunehmend an einer Beratung im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht interessiert. Insbesondere suchen sie häufig Unterstützung bei Lohn- und Gehaltsfragen. Speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Fachgebiet bearbeiten u. a. Lohn und Gehaltsabrechnungen und unterstützen ihre Kanzlei maßgeblich. Für Mitarbeiter*innen bietet die Fortbildung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt somit eine attraktive Aufstiegschance.

Mehr Informationen zum FALG finden Sie unter https://www.stbk-niedersachsen.de/de/ausbildung_und_karriere/fachassistent_lohn_und_gehalt/ 


Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling (FARC)

Der Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen,  da Mandanten beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge oder im Controlling der eigenen Geschäftsfelder benötigen. Steuerberater sind dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten.
Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling bietet Mitarbeiter*innen von Steuerkanzleien eine attraktive Aufstiegschance im Zuge der betriebswirtschaftlichen Beratung. Der Tätigkeitsschwerpunkt des FARC liegt im internen und externen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung sowie die integrierte Unternehmensplanung.

Mehr Informationen zum FARC finden Sie unter https://www.stbk-niedersachsen.de/de/ausbildung_und_karriere/fachassistent_rechnungswesen_und_controlling/ 


Fachassistent/-in Land- und Forstwirtschaft (FALF)

Besonders in ländlichen Regionen mit ausgeprägter Land- und Forstwirtschaft, aber auch für Mandanten aus dem Bereich des  Garten- und Weinanbaus sind Steuerberaterinnen und Steuerberater die ersten Ansprechpartner in land- und forstwirtschaftlichen Steuerangelegenheiten. Denn hier gibt es für die Mandanten einige Besonderheiten zu beachten, die für andere Unternehmen nicht gelten. Um hier umfassend beraten zu können, ist der Berufsstand auf speziell fortgebildete Mitarbeiter*innen in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten, Jahresabschlüsse nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erstellen, Kenntnisse in der landwirtschaftlichen Betriebslehre haben und sich mit wein- bzw. gartenbaulichen sowie anderen landwirtschaftlichen Nutzungen auskennen.

Die Fortbildung richtet sich konkret an Steuerfachangestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen und bietet eine gute Aufstiegschance.

Mehr Informationen zum FALF finden Sie unter https://www.stbk-niedersachsen.de/de/ausbildung_und_karriere/fachassistent_land_und_forstwirtschaft/ 

Erscheinungsdatum:

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