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Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie hiermit auf den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hinweisen, mit dem der Neustart von Kulturveranstaltungen unterstützt werden soll. Er enthält folgende Maßnahmen:

  • Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann wirtschaftlich durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Dies gilt ab dem 1. Juli 2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 geplanten oder möglichen Teilnehmern und ab 1. August 2021 mit bis zu möglichen 2.000 Teilnehmern. Für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Veranstaltungen sind gleichzeitig gegen das Risiko eines Ausfalls abgesichert.
  • Eine Ausfallabsicherung soll Veranstaltern Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten. Die Absicherung greift ab dem 1. September 2021 für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern.

Die Registrierung von Veranstaltungen und die Antragstellung auf Förderung erfolgen über die Webseite www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de. Das Antragsverfahren ist zweistufig:

  1. Vor der Veranstaltung müssen sich die Veranstalter auf der Antragsplattform anmelden und die Veranstaltung registrieren („Registrierung“).
  2. Nach der Veranstaltung müssen sie die erforderlichen Angaben ergänzen und den Förderantrag stellen („Antragstellung/Beantragung“).

Eine durch Nordrhein-Westfalen betreute Beratungshotline unterstützt Veranstalter bei der Registrierung und Antragstellung und bietet Hilfestellung bei konkreten Fragen und Anliegen, die über die häufig gestellten Fragen (https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq) hinausgehen. Diese Beratungshotline ist unter der Rufnummer 0800 6648430 oder per E-Mail unter service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de zu erreichen.

Wichtig für den Berufsstand:

  • Bei der Beantragung muss in den folgenden Fällen ein prüfender Dritter die Angaben in den eingereichten Dokumenten überprüfen und bestätigen, bevor diese dann vom Veranstalter im Rahmen der Antragstellung den Bewilligungsstellen zur Verfügung gestellt werden:
    - bei sämtlichen Anträgen auf Ausfallabsicherung (für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern),
    - bei Anträgen für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmern, sofern das Antragsvolumen mehr als 100.000 Euro beträgt.
  • Bei der Registrierung sowohl für die Wirtschaftlichkeitshilfe als auch für die Ausfallabsicherung besteht hingegen keine Pflicht zur Einbeziehung eines prüfenden Dritten. Die Registrierung vor dem Veranstaltungstermin stellt keinen formalen Förderantrag dar, sondern dient der Mittelreservierung.

In Rücksprache mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien umfasst die Bestätigung die rechnerische Richtigkeit und die Plausibilität der von den Veranstaltern vorgelegten Unterlagen. Weitere Beratungspflichten sind damit grundsätzlich nicht verbunden.

Einzelfragen zu dem Sonderfonds kann diesseits nicht beantwortet werden. Sollten jedoch Probleme grundsätzlicher Art bekannt werden, würden wir diese ggf. an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Erscheinungsdatum:

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