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Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nds. – Bremen am 26.04.2021

Im Nachgang zum Schreiben von Präsident Güntzler vom 10.03.2021 an Herrn Johannes Pfeiffer als Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen – Bremen, in dem er unter anderem auf die formellen Hindernisse bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld hingewiesen hat,  hat am  26.04.2021 ein Gespräch mit Vertretern der Regionaldirektion stattgefunden, in dem Präsident Güntzler die wesentlichen Punkte adressieren konnte.

Zwischen Herrn Präsidenten Güntzler, den Teilnehmern von Seiten der Regionaldirektion und der Geschäftsführung der Steuerberaterkammer Niedersachsen und bestand schnell Einvernehmen, dass das Instrumentarium der Kurzarbeit und das damit einhergehende Antragsverfahren nicht für die gegenwärtig vorherrschende Pandemiesituation konzipiert worden ist. Von Seiten der Regionaldirektion wurde in der Folge geschildert, dass es gerade zu Beginn der Pandemie dennoch in einer Vielzahl von Fällen gelungen sei, unbürokratisch Kurzarbeitergeld zur Verfügung zu stellen. Es seien jedoch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, gerade bei den formellen Anforderungen an das Anzeige- und Antragsverfahren, die keine Spielräume zuließen. Es waren sich allerdings alle einig, dass in den vielschichtigen Fällen, bei denen eine Anzeige ohne Verschulden nicht, oder verspätet eingegangen ist eine Art der „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ geschaffen werden müsste.

Es wurde sich dahingehend verständigt, dass die Vertreter der Regionaldirektion in ihrem Hause auf die sich aus der geltenden Rechtslage entstehenden Problemlagen hinweisen wollen. Daneben wird von Seiten der Steuerberaterkammer Niedersachsen aus auf Landes- und Bundesebene versucht, eine Anpassung des formalen Verfahrens für Krisensituationen zu erreichen.

Um die Bearbeitung in der Praxis zu erleichtern und um Rückläufer zu verhindern wurde Präsident Güntzler von den Vertreter der Regionaldirektion darum gebeten, Ihnen zwei weitere Hinweise zu geben. Zum einen umfassten die Vollmachten der Steuerberater/-innen im Antragsverfahren häufig keine Vertretung bezüglich der Beantragung von Kurzarbeitergeld, sodass es zu Rückfragen kommt und eine Anpassung zu veranlassen ist. Zum anderen ist nunmehr gerichtlich geklärt, dass Steuerberater/-innen in Widerspruchsverfahren bzgl. der Gewährung von Kurzarbeitergeld nicht vertretungsbefugt sind. Letzteres versucht die Steuerberaterkammer Niedersachsen aktuell auf Bundesebene über die Bundessteuerberaterkammer anpassen zu lassen, bis zu einer etwaigen Anpassung bitten wir jedoch darum, Ihre Mandanten entsprechend zu informieren. Diese können einen Widerspruch dann entweder selbst, oder mit Hilfe eines Rechtsbeistandes ihrer Wahl einlegen.

Als letzten wichtigen Punkt hat Präsident Güntzler die Abschlussprüfung des Kurzarbeitergeldverfahrens thematisiert. Ihm ist in diesem Zusammenhang von Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt worden, dass von Seiten der Regionaldirektion bereits an eine Vielzahl von Mandanten Schreiben verschickt wurden, die auf die Vorbereitung der abschließenden Kurzarbeitergeldprüfung hingewiesen haben. Seinem Hinweis folgend, dass dieses Schreiben zu einem äußerst unglücklichen Zeitpunkt verschickt wurde, wurde ihm zugesichert, dass sich die Abschlussprüfungen nach bisherigem Plan ohnehin zumindest bis zum Ende des Jahres 2022 ziehen werden. Es ist zudem nicht vorgesehen, bevorzugt Mandanten zu prüfen, die steuerlich beraten sind. Vielmehr werde es zu einer normalen Verteilung kommen, die nicht zu einer Spitzenbelastung bei steuerlich beratenen Mandanten und damit mittelbar bei Ihnen allen führt.

Des Weiteren machten die Vertreter deutlich, dass die versandten Schreiben auch im Sinne der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit auf die gesetzlich vorgesehenen Abschlussprüfungen hinweisen sollten. Eine konkrete Ankündigung der Prüfung stellt dieses Schreiben nicht dar. Die tatsächliche Abschlussprüfung werde mit einer separaten Ankündigung gesondert terminiert. Alleine aufgrund des aktuell an die Mandanten verschickten Informationsschreibens sollen die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen bitte noch nicht anfangen, Unterlagen zusammenzustellen.  

Wir werden Sie über den weiteren Fortgang, insbesondere die Gespräche auf Bundesebene zu einem gesonderten Zeitpunkt unterrichten.

Erscheinungsdatum:

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