Die Anwendung der zuletzt veröffentlichten Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen der Steuerberaterkammer Niedersachsen wird bis zum Abschluss einer bundeseinheitlichen Abstimmung durch die zuständigen Fachgremien zurückgestellt. Bis auf Weiteres ist daher die Gemeinsame Prüfungsordnung in der Fassung vom 22.11.2025 maßgeblich.
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